Pflegekassen

Die Pflegekasse kann in vielen Bereichen dabei unterstützen, notwendige Hilfeleistungen finanziell zu entlasten.

Da die verschiedenen Leistungen und Abrechnungsmöglichkeiten häufig nicht ganz einfach zu überblicken sind, möchte ich Ihnen hierzu einen verständlichen Überblick geben.
 
Sie haben Fragen?

Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre individuelle Situation.
Schreiben Sie mich gerne an!

Was kann für meine Unterstützung genutzt werden?

Viele Leistungen der Pflegekasse sind speziell für die klassische Pflege gedacht.
Es gibt jedoch auch Leistungen, die gezielt für die Unterstützung im Alltag vorgesehen sind – und genau darüber kann meine Tätigkeit als Seniorenassistenz abgerechnet werden.

Entlastungsbetrag

Eine Möglichkeit zur Abrechnung über die Pflegekasse ist der sogenannte Entlastungsbetrag.

Dieser beträgt monatlich 131 € und steht Ihnen bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.

Er ist dafür gedacht, Sie im Alltag zu entlasten – zum Beispiel im Haushalt, bei Einkäufen, bei Terminen oder bei der allgemeinen Alltagsorganisation.

Der Entlastungsbetrag kann nicht nur aktuell, sondern auch rückwirkend genutzt werden.
Das bedeutet: Wenn Sie den Betrag in einzelnen Monaten nicht in Anspruch genommen haben, geht er nicht sofort verloren.

Nicht genutzte Beträge können innerhalb des laufenden Kalenderjahres angespart werden
• Zusätzlich können diese angesammelten Beträge noch bis zum 30. Juni 
des Folgejahres verwendet werden

Beispiel:
Nicht genutzte Beträge aus dem Jahr 2025 können noch bis zum 30. Juni 2026 eingesetzt werden – danach verfallen sie.

Entlastungsbudget/Verhinderungspflege

Mit dem sogenannten Entlastungsbudget stehen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 seit dem 01.07.2025 jährlich bis zu 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gemeinsam zur Verfügung. Dieses Budget kann flexibel genutzt werden – je nachdem, welche Unterstützung im Alltag benötigt wird.

Die Verhinderungspflege greift immer dann, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind – zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder einfach zur Entlastung im Alltag. In dieser Zeit können anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden, beispielsweise:

Alltagsbegleitung

Unterstützung im Haushalt

Einkaufsbegleitung

Betreuung und Gesellschaft

Begleitung zu Terminen

Spaziergänge und Aktivierung im Alltag

Pflegesachleistungen

Ab Pflegegrad 2 besteht die Möglichkeit des sogenannten Umwandlungsanspruchs. Dabei können bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag verwendet werden.

Die maximal möglichen Beträge pro Monat liegen aktuell bei:

Pflegegrad 2: bis zu ca. 318 € zusätzlich

Pflegegrad 3: bis zu ca. 599 € zusätzlich

Pflegegrad 4: bis zu ca. 744 € zusätzlich

Pflegegrad 5: bis zu ca. 920 € zusätzlich

Der Umwandlungsanspruch eignet sich besonders für Menschen, die keinen oder nur wenig ambulanten Pflegedienst nutzen, aber Unterstützung im Alltag benötigen – beispielsweise bei Haushalt, Betreuung, Begleitung oder sozialen Aktivitäten.

Grundsätzliche Leistungen

Neben den Leistungen, die direkt für meine Unterstützung genutzt werden können, gibt es noch weitere wichtige Zuschüsse der Pflegekasse.

Viele dieser Leistungen werden im Alltag gar nicht genutzt – obwohl sie Ihnen zustehen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes können bis zu 4.180 € Zuschuss gewährt werden.

Dazu gehören zum Beispiel:
• Haltegriffe im Badezimmer
• barierrefreier Umbau
• Anpassungen im Wohnraum

Hausnotruf

Für ein Hausnotrufsystem übernimmt die Pflegekasse die Kosten für den Basistarif ( 25,50€)

 

Pflegehilfsmittel

Zusätzlich stehen Ihnen monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zur Verfügung, zum Beispiel:
• Einmalhandschuhe
• Desinfektionsmittel
• Bettschutzeinlagen

Unterstützung & Orientierung

Mir ist bewusst, dass die vielen Möglichkeiten zunächst unübersichtlich wirken können.

Deshalb unterstütze ich Sie nicht nur im Alltag, sondern auch dabei, den Überblick zu behalten und die für Sie passenden Leistungen zu nutzen.

Gemeinsam schauen wir:
• welche Leistungen Ihnen zustehen
• welche Budgets noch offen sind
• und wie diese sinnvoll eingesetzt werden können

Damit Sie die Unterstützung bekommen, die Sie wirklich brauchen.

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